Beliebte Weihnachtsaktion für einen guten Zweck:
In Zeitschriften, Internet-Blogs oder Kochshows im Fernsehen tauschen sich Profi- und Laienköche schon im Advent über das aktuelle Festtagsmenü aus. Doch treiben die Gedanken an Gänsebraten mit Rotkohl, Raclette und Fondue vielen Menschen - auch im Kreis Paderborn - nicht nur den Schweiß auf die Stirn, sondern auch Tränen in die Augen. Die Paderborner Tafel hilft denjenigen, die nicht wissen, wie sie ihren Kühlschrank füllen oder womit sie das Pausenbrot des Nachwuchses für den nächsten Schultag bestücken sollen.
Landrat Christoph Rüther lädt deshalb auch in diesem Jahr die Bürgerinnen und Bürger ein, sich an der beliebten Weihnachtspäckchen-Aktion für den Verein zu beteiligen. „Es gibt viele Menschen, die schon seit Jahren immer wieder aufs Neue liebevoll dekorierte Pakete mit Leckereien zusammenstellen, um denen eine Freude zu machen, die mit wenig auskommen müssen. Diese Hilfsbereitschaft berührt mich jedes Jahr auf’s Neue“, erzählt Christoph Rüther. Schon im Vorfeld wurde nachgefragt, wann es endlich wieder losgeht. „Am 14., 15. und 18. Dezember können die gefüllten Pakete bei uns im Kreishaus abgegeben werden. Unter unserem Tannenbaum im Foyer ist viel Platz“, schmunzelt Rüther als Hausherr der Verwaltung und Schirmherr des Vereins. Link
„Wenn wir gemeinsam sammeln und teilen, schauen die Familien hoffnungsvoller in Richtung Weihnachten, die sonst jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, so der Landrat.
Was genau hineingehört in die Kartons, weiß Vera Jennebach, 1. Vorsitzende des Vereins. „Es sollten verpackte und haltbare Lebensmittel sein. Beliebt sind Gebäck oder Konserven jeglicher Art.“. Auch Servietten oder Kerzen für einen liebevoll geschmückten Weihnachtstisch dürfen sein.
Auf der möglichen Einkaufsliste für die Weihnachtspäckchen darf also alles stehen, was zu Weihnachten Freude macht: Haltbare und verpackte Lebensmittel wie z.B. Weihnachtsgebäck, Schokolade, Nudeln, Obstsäfte, Konserven oder eingeschweißte Fleischprodukte zählen dazu. Bekleidung, Hygieneartikel, eine CD oder auch Weihnachtsdekoration wie Kerzen und Servietten erfreuen ebenfalls die Beschenkten. Nur Lebensmittel, die gekühlt werden müssen, dürfen nicht hinein. Damit es auch nach Bescherung aussieht, sollten die Päckchen zudem liebevoll dekoriert werden, aber offen sein.
(Text: Pressestelle Kreis Paderborn)